Nutzungsordnung für das Gästenetz auf Schloss Ringberg (nachfolgend Institut genannt)

Nutzungsordnung für das Gästenetz auf Schloss Ringberg (nachfolgend Institut genannt)

1. Geltungsbereich

1. Diese Regelungen gelten sowohl für institutsfremde Rechner, die Zugang zum Gästenetz haben, als auch für vom Institut zur Verfügung gestellte EDV-Ressourcen, mittels derer auf das Gästenetz zugegriffen wird.

2. Diese Nutzungsordnung ist von allen Nutzern der Gästenetze zu beachten, unabhängig von der Art ihres  Rechtsverhältnisses zur Max-Planck-Gesellschaft (MPG).

2. Zugangsberechtigung

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zugang zum Gästenetz bzw. zur Nutzung von vom Institut zur Verfügung gestellten EDV-Ressourcen, die sich im Gästenetz des Instituts befinden.

2. Verstößt der Nutzer gegen diese Nutzerordnung, kann die Zugangsberechtigung  dauerhaft oder vorübergehend entzogen oder nachträglich beschränkt werden. Dem Betroffenen soll vor dem Entzug der Nutzungsberechtigung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

3. Pflichten der Nutzer

1. Der Nutzer hat jedes rechtswidrige Nutzungsverhalten zu unterlassen (z.B. Down- oder Upload von urheberrechtlich geschütztem Material). Außerdem hat der Nutzer jede Handlung zu unterlassen, welche geeignet ist, Interessen und Ansehen der MPG oder Dritter zu verletzen oder der MPG oder Dritten Schaden zuzufügen (z.B. Down- oder Upload von Pornographie).

2. Die vom Institut zur Verfügung gestellten EDV-Ressourcen sind pfleglich zu behandeln. Veränderungen der  Installation und Konfiguration der Rechner und des Netzwerkes, Manipulationen an der Hardwareausstattung sowie Eingriffe in die Softwareinstallation sind untersagt. Beim Auftreten von Funktionsstörungen oder schwerwiegenden Fehlern ist unverzüglich die EDV-Abteilung zu verständigen.

3. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen institutsfremden Rechner durch einen aktuellen Virenscanner sowie  eine Firewall vor Schadprogrammen zu schützen. Der Nutzer hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Die EDV-Abteilung stellt bei Bedarf die entsprechende Schutzsoftware im Sinne des Satzes 1 dieses Absatzes zur Verfügung. 

4. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen institutsfremden Rechner im Gästenetz ausschließlich mittels der  Zugangskennung (Gast-Login), deren Nutzung ihm im - 2 - Rahmen der Zugangsberechtigung  gestattet wurde, zu nutzen und die Zugangskennung nicht Dritten zur  Nutzung zu überlassen. Die Nutzung des Gästenetzes mittels vom Institut zur Verfügung gestellter EDV-Ressourcen darf ausschließlich mittels der Zugangskennung (Gast-Login), deren Nutzung ihm im Rahmen der Zugangsberechtigung gestattet wurde, oder Rahmen der vom Institut vorgegebenen Konfiguration genutzt werden.

5. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet,

a.  das Gästenetz nur nach Maßgabe dieser Nutzungsordnung zu nutzen,
b.  alles zu unterlassen, was einen ordnungsgemäßen Betrieb stört,
c.  es zu unterlassen, kostenpflichtige Dienste auf Rechnung der MPG zu nutzen,
d.  keine aus dem Internet erreichbaren Dienste anzubieten,
e.  bei der Nutzung des Gästenetzes die gesetzlichen/vertraglichen Regelungen zum Schutz der Rechte Dritter zu beachten. Insbesondere ist die Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten, Filehostern/Sharehostern  oder Usenet-Anbietern zur Verbreitung oder zum Download von urheberrechtlich  geschützten Inhalten untersagt,
f. die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts zu beachten. 

4. Protokollierung und Auswertung

1. Folgende Daten zum Nutzungsverhalten werden protokolliert: Nutzerkennung und/oder  MAC-Adresse, IP-Adressen des Absenders und Empfängers, Art des genutzten Dienstes (z. B. http, ftp, telnet) sowie Zeitstempel. Die Aufbewahrungsfrist der Protokolle beträgt zwei Monate. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs des Gästenetzes begründen. In diesem Fall werden die erforderlichen Protokolle bis zur Klärung des Verdachts  bzw. bis zum Abschluss der Ermittlungen aufbewahrt.

2. Die Auswertung der protokollierten Daten erfolgt, soweit dies erforderlich ist,

a. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
b. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
c. zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Nutzer,
d. zu Abrechnungszwecken,
e. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen,
f.  zur Missbrauchsbekämpfung, sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer das Gästenetz entgegen der Vorgaben dieser Nutzungsordnung nutzt/genutzt hat.

5. Haftung der Nutzer

1. Der Nutzer haftet für alle Schäden und Nachteile, die der MPG durch eine von ihm zu vertretende missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des zur Verfügung gestellten Gästenetzes – mittels eines institutsfremden Rechners - 3 - oder der vom Institut zur Verfügung gestellten EDV-Ressourcen – bzw. dadurch entstehen, dass der Nutzer schuldhaft seinen Pflichten aus  dieser Nutzungsordnung nicht nachkommt.

2. Der Nutzer haftet für alle Handlungen Dritter, sofern er diese durch einen von ihm schuldhaft zu vertretenden Verstoß gegen diese Nutzerordnung ermöglicht hat.

3. Die Ersatzpflicht nach den Absätzen 1 und 2 tritt nicht ein, wenn der Nutzer die Vorgaben dieser Nutzerordnung mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beachtet hat bzw. wenn der Schaden oder Nachteil auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

4. Der Nutzer hat die MPG von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen die MPG aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus dieser Nutzungsordnung geltend machen.

5. Im Falle einer bereits durch die MPG abgegebenen strafbewehrten  Unterlassungserklärung ist auch die Vertragsstrafe umfasst, die durch ein Verhalten anfällt, welche dem Nutzer nach den Absätzen 1 und 2 zuzurechnen ist.

6. Die MPG behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Nutzer, die gegen Vorgaben aus dieser Nutzungsordnung verstoßen, vor.


6. Haftungsbeschränkung des Max-Planck-Instituts

(1) Der Zugang zum Gästenetz – unabhängig davon, ob dieser mittels eines institutsfremden Rechners oder der vom Institut zur Verfügung gestellten EDV-Ressourcen erfolgt – erfolgt ohne Gewähr, insbesondere ohne ausdrückliche oder stillschweigende  Garantie dafür, dass das Gästenetz jederzeit vollumfänglich oder fehlerfrei verfügbar ist.

(2) Das Institut haftet nicht für Schäden – weder unmittelbare noch mittelbare –, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, es sei denn, dem Institut fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Instituts beruhen.

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